Wie schütze ich mich effektiv?
Nutzen Sie ein VPN wenn Sie ins Internet gehen, um Ihre IP-Adresse für Angreifer zu verschleiern. Denken Sie aber daran, das manches VPN den Aufbau von Internetseiten stark verlangsamen kann oder gar nicht aufbauen lässt, sprich die Internetgeschwindigkeit leidet unter manchen VPN. Suchen Sie sich daher ein VPN aus, welches die Internetgeschwindigkeit nicht bremst.
Zudem sollten Sie immer eine gute Internet Security Suite (Antivirenprogramm und Firewall) haben (siehe hierzu unsere Seite Software).
Sogenannte Black- und Whitelist und entsprechende Software.
Thunderbird ist ein sehr bekannter E-Mail-Client. Die Entwickler dieser Software arbeiten permanent an Verbesserungen dieses Programms. Wird eine Lücke entdeckt, über die Schadsoftware eindringen könnte, wird diese schnellstmöglich behoben und über ein Software-Update auf die neue Version gebracht, die diese Lücke nicht mehr enthält. Aber auch Verbesserungsvorschläge der User/Community werden zügig umgesetzt. Irgendwann implementierten die Entwickler Mozilla Thunderbird die Filter-Funktion, die unerwünschte E-Mails herausfiltern/als Spam kennzeichnen soll.
Hier muss man leider für jede eigene Mailadresse dies Einrichten und Spammailadressen hinterlegen, was eine Sisyphusarbeit darstellt, wenn man zum einen, selbst viele Mailadressen hat, zum anderen, wenn man sehr viele Spammailadressen gesammelt hat und nun eingepflegt werden müssen.
Aber einmal eingepflegt und vernünftig den entsprechenden Filter ausgewählt ist dies schon einmal ein sehr guter Anfang. Mozilla Thunderbird, bietet sehr viele Möglichkeiten der Filterung.
Ob es die exakte E-Mailadresse ist, die Domain, der Betreff, bestimmte Wörter im Text der Mail, etc., aber auch wie mit der E-Mail geschehen werden soll, wenn ein Filter auf eine neue Mail zutrifft.
Sie sehen Mozilla Thunderbird ist sehr umfangreich. Leider klappt eine wichtige Funktion bei Thunderbird (noch) nicht und das ist das sofortige Löschen auf dem Server, also noch bevor die E-Mail auf dem eigenen PC gelangt und somit keinen Schaden anrichten kann, sollte Schadsoftware enthalten sein.
Ich werde Screenshots anfertigen, damit auch ein Laie anhand von Bildern Schritt für Schritt sehen kann, wie man z.B. unter Mozilla Thunderbird Filter effektiv anlegt.
Aber auch Hinweise, Screenshots von Bitdefender Total Security 2022, mit dem ich mich aktuell vor Viren und anderer Schadsoftware aber auch effektiv vor Spammails schütze.
Bitdefender kann aber nur komplette E-Mail-Adressen oder Domains filtern.
Einen Betreff- oder Wortfilter bietet derzeit Bitdefender noch nicht an. Ich habe mich aber diesbezüglich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt, damit auch solche sinnvolle Funktionen künftig integriert sind.
Derzeit teste ich das Programm SuperSpamKiller Pro, welches vom selben Hersteller ist, wie mein Programm SuperMailer. Der Hersteller Mirko Boer hat mich mit SuperMailer bereits vor Jahren überzeugt. Die Software wird zu einen fairen Preis angeboten, permanent weiter entwickelt, ist sehr umfangreich und lässt sich auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Ein weiterer Pluspunkt ist, die Software wird direkt in Deutschland entwickelt und vertrieben. Bei Problemen steht der Entwickler dem User zur Verfügung und arbeitet zügig an Updates, die bekannte Probleme der Software beheben sollen.
Eine Whitelist, ist eine Liste mit sämtlichen Maildressen, von denen Sie Mails erhalten wollen, wie z.B. Mails von ihrem Ehepartner, der Mutter, Verwandten, Freunde, etc.
Hingegen ist eine Blacklist, genau das umgekehrte von einer Whitelist. Hier sind ausschließlich nur solche Mailadressen und Domains aufgelistet, die eindeutig und mehrfach als unerwünschter AbsenderIN von Mails in Erscheinung trat. Manchmal ist es am sinnvollsten eine ganze Domain auf diese Liste zu setzen, anstatt in mühsamer Arbeit jede einzelne Mailadresse einzufügen. Oftmals klingen diese Mailadressen sehr ähnlich und man hat einen Buchstaben, ein Zeichen nur geändert.
Sie erinnern sich, ein Spammer kann z.B. 1.000 unterschiedliche Mails pro Domain haben und unzählige Subdomains anlegen?
So erhalten Sie dann Mails z.B. Von:
abcdefg123456@spammer.com
acdefgh123456@spammer.com (der Buchstabe „b“ fehlt, dafür ist „h“ angegeben)
abdefgh123456@spammer.com (der Buchstabe „c“ fehlt, dafür ist „h“ angegeben)
abcdefg124456@spammer.com (die Zahl/Ziffer „3“ wurde durch „4“ ersetzt)
usw.
Da ist dann sehr viel leichter und einfacher, wenn man gleich die ganze Domain sperrt und künftig von weiteren, geänderten Mailadressen unter dieser Domain verschont bleibt.
Das heisst, man listet als Domain in dem oben genannten Fall nur noch
@spammer.com
spammer.com
*@spammer.com
*spammer.com
* = Wildcard und dient dazu, dass alles was an Stelle von * steht, in Kombination mit der unerwünschten Domain, entweder nicht mehr zu Ihnen durchgestellt wird, also auf dem Server bereits gelöscht wird oder je nach Konfiguration z.B. nur als SPAM gekennzeichnet wird.
Setzen Sie niemals eine Domain auf die Blacklist, von der Sie selbst eine Mail besitzen!
Wenn Sie vom Mailanbieter Google eine Mail mit der Endung „gmail.com“ haben, sollten Sie niemals die Top-Level-Domain (TLD) „com“ sowie die Domain „gmail“ auf die Blacklist setzen, weil dann auch ihre eigene Mails gefiltert werden. Ähnlich verhält es sich bei freenet.de, gmx.de oder weitere deutsche Mailanbieter.
Man kann auch vordefinierten Filtern Vertrauen, ich persönlich möchte aber bekannte Spammer, direkt ausschließen. Als Zusatz ist das ganz klar eine Option, man muss aber immer bedenken, dass solch ein Filter auch mal eine erwünschte Mail löschen können.
E-Mails werden mit Hilfe des bayesschen Filters folgendermaßen untersucht: Von charakteristischen Wörtern in einer E-Mail (Ereignis) wird auf die Eigenschaft geschlossen, gänzlich unerwünscht zu sein (Spam). Dieses statistische Filtern soll vorhersagen, ob es sich bei einer Nachricht um Spam handelt.
Das System wird von vielen Programmen zur Spamerkennung genutzt und ist beispielsweise in den E-Mail-Programmen Pegasus Mail, Opera Mail und Mozilla Thunderbird implementiert.
Statistische Gegenmaßnahmen basieren auf Wahrscheinlichkeitsmethoden, abgeleitet aus dem Satz von Bayes. Bayessche Filter sind oft „lernend“ (auch „selbstlernend“) organisiert und setzen auf Worthäufigkeiten in bereits vom Benutzer erhaltenen und klassifizierten E-Mails.
Ein bayesscher Filter wird durch seinen Benutzer trainiert, indem dieser seine E-Mails in erwünschte und unerwünschte Nachrichten einteilt. Der bayessche Filter stellt nun eine Liste mit Wörtern zusammen, die in unerwünschten E-Mails vorkommen. Hat der Benutzer beispielsweise E-Mails mit den Begriffen „Sex“ und „Viagra“ als Spam gekennzeichnet, haben alle E-Mails mit diesen Begriffen eine hohe Spamwahrscheinlichkeit. Begriffe aus erwünschten E-Mails wie „Verabredung“ oder „Bericht“ führen dann im Gegenzug zu einer Herabstufung der negativen Bewertung. Allerdings reichen einzelne Schlüsselwörter nicht aus, relevant ist die Summe der Bewertungen der einzelnen Wörter.
Der Filter erreicht bereits nach kurzem Training mit wenigen E-Mails hohe Trefferquoten – auch wenn für den produktiven Einsatz ein Training mit mehreren hundert E-Mails beider Kategorien empfohlen wird. Ein Risiko für den Benutzer sind falsch-positive – also solche E-Mails, die fälschlicherweise als Spam erkannt werden. Dieses Risiko lässt sich durch das Markieren von erwünschten E-Mails verringern, ist aber insbesondere für Unternehmen problematisch.
Die Versender von Spam ergreifen Gegenmaßnahmen gegen Bayes-Filter. Werbebotschaften werden in Bildern gezeigt, die der Filter nicht untersuchen kann. Auch werden verdächtige Begriffe bewusst falsch (beispielsweise „V|agra“ oder „Va1ium“) oder mit eingestreuten Leerzeichen geschrieben. Allerdings bewertet der Filter auch HTML-Tags wie „img“ und „src“ negativ, so dass Bilder in E-Mails ebenfalls mit einer höheren Spamwahrscheinlichkeit bewertet werden. Auch werden vermehrt zufällige Zitate aus der Weltliteratur (auch in weißer Schrift oder als Meta-Tag unlesbar) eingefügt, um die statistischen Maßnahmen in die Irre zu führen. Dies ist aber keine erfolgreiche Strategie, weil zufällig ausgewählte „harmlose“ Begriffe oder Sätze weder eine besonders hohe noch eine besonders niedrige Spamwahrscheinlichkeit erzielen, so dass sie letztendlich keine Rolle spielen.
Eine Besonderheit in nicht englischsprachigen Ländern entsteht durch den Umstand, dass Spam überwiegend in englischer Sprache verfasst wird. Die Trefferwahrscheinlichkeit eines bayesschen Filters dürfte daher in diesen Ländern höher liegen, aber auch die Gefahr, dass eine erwünschte englischsprachige Mail fälschlicherweise als Spam markiert wird.
Das Filtern auf statistischen Grundlagen ist eine Text-Klassifikation. Eine Anzahl von Forschern der angewandten Linguistik, die sich mit maschinellem Lernen befassen, haben sich bereits diesem Problem gewidmet. Eine Weiterentwicklung im Bereich der E-Mail-Verarbeitung ist der Markow-Spamfilter, bei der nicht nur einzelne Wörter, sondern ganze Wortketten und Kombinationsmöglichkeiten bewertet werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bayesscher_Spamfilter
Was ist Spam?
Als Spam oder Junk (englisch für „Müll“) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene massenhafte Nachrichten (Informationen) bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden, ihn oft belästigen und auch häufig werbenden Inhalt enthalten. Dieser Vorgang wird Spamming oder Spammen genannt, der Verursacher Spammer.
Auswirkungen
Spam verursacht im System der weltweiten Kommunikation erheblichen Schaden. Dieser ist vor allem auf die zusätzliche Datenmenge und den Aufwand der damit verbundenen Bearbeitung zurückzuführen.
- Das Aussortieren und Lesen von Spam kostet Arbeitszeit.
- Spamfilter müssen beschafft und gewartet werden.
- Da Unternehmen und Internetdienstanbieter ihre Leitungen typischerweise nicht nach Zeit, sondern nach übertragener Datenmenge abrechnen, entstehen Kosten für jedes Byte Spam, das übertragen wird.
- Die Bearbeitung der Mails kann zu einem Ausfall oder zu einer Verlangsamung des erwünschten Mailverkehrs führen. Die Kompensation der Belastung erzeugt wiederum Kosten für neue leistungsfähigere Hardware.
- Unverlangte E-Mails können Schadprogramme enthalten oder Betrugsversuche einleiten.
- Bei Fax-Spam können Kosten durch den Verbrauch von Papier und Tinte beziehungsweise Toner entstehen.
Durch Spam entsteht allein in den Vereinigten Staaten pro Jahr ein Schaden von 22 Milliarden US-Dollar. Nach einer 2009 erstellten Studie verbrauchen 62 Billionen Spam-Mails jährlich zirka 33 Milliarden Kilowattstunden Energie sowie 100 Milliarden Stunden Arbeitszeit zum Sichten und Löschen der Spam-Mails. Demnach macht Spam mittlerweile je nach Schätzung 89 bis 97 % des gesamten E-Mail-Volumens aus.
Arten von Spam
E-Mail-Spam
Unverlangte Massen-E-Mail
An erster Stelle ist wegen des großen Umfangs und des daraus resultierenden Bekanntheitsgrades die Unverlangte Massen-E-Mail (kurz UBE, von englisch „Unsolicited Bulk E-Mail“) zu nennen. Es handelt sich dabei um E-Mails, die an eine große Anzahl Empfänger verschickt werden. Häufig handelt es sich dabei um E-Mail-Marketing-Aktionen – missionierende oder volksverhetzende E-Mails und Kettenbriefe gehören aber ebenfalls in diese Kategorie.
Durch die Fülle der Varianten haben sich für einige besonders häufige Typen eigene Begriffe herausgebildet, wie Scam, Phishing, Joe-Job, Hoax und Aktienspam.
Unverlangte kommerzielle E-Mail
Die unverlangte kommerzielle E-Mail (kurz UCE, von englisch „Unsolicited Commercial E-Mail“) ist eine E-Mail mit kommerziellen Inhalten, die an Empfänger (auch wenige oder einzelne) verschickt werden. UCE ist in Deutschland unter bestimmten Umständen legal, siehe Rechtslage in Deutschland. Typische Beispiele für UCE sind dubiose oder besonders günstig erscheinende Angebote für Sex, Potenzmittel, Pornographie, Penisvergrößerung, illegale Online-Glücksspiel-Casinos, gefälschte Uhren, Lebensverlängerung, Software, Markenprodukte, Finanzdienstleistungen oder Medikamente usw.
Kollateraler Spam, Backscatter
Als kollateraler Spam oder Backscatter werden E-Mails bezeichnet, die als Antwort auf eine eingehende E-Mail erzeugt und einem unbeteiligten Dritten zugestellt werden. Auslöser von kollateralem Spam sind besonders häufig Malware- oder Spam-Mails, da hier in der Regel gefälschte Absender benutzt werden.
Kollateraler Spam entsteht im Wesentlichen auf zwei Wegen:
- Wenn E-Mails mit gefälschter Absender-Adresse (der Adresse des unbeteiligten Dritten) verschickt werden, das empfangende E-Mail-System diese E-Mail zunächst annimmt und daraufhin eine Unzustellbarkeitsnachricht, eine Abwesenheitsnachricht oder ähnliches an den vermeintlichen Absender schickt.
- Kollateraler Spam wird auch von Empfängern erzeugt, die in Verkennung der Lage den vermeintlichen Absender einer Spam-Mail oder eines Virus mit Beschwerde-E-Mails oder E-Mail-Bomben eindecken.
Technische Voraussetzungen für E-Mail-Spam
Um unerwünschte E-Mail-Werbung zu versenden, wird lediglich ein E-Mail-Programm benötigt, das Spam-Mails mit den Empfängeradressen versieht, sowie ein SMTP-Relay-Server, der diese Mails dann an die Empfänger versendet. Da jede E-Mail viele Adressdaten enthalten kann, wird für die Übertragung an den Relay-Server nur eine vergleichsweise geringe Bandbreite benötigt, ein einfacher Internetzugang und ein durchschnittlicher Rechner reichen.
In der Vergangenheit wurden häufig offene Mail-Relays als Relay-Server verwendet, also schlecht konfigurierte Mailserver missbraucht. Dieses Vorgehen hat für den Spammer zwei wesentliche Vorteile: Der Absender wird verschleiert und die eigenen Ressourcen werden geschont. Dank Realtime Blackhole Lists hat die Zahl offener Mail-Relays inzwischen stark abgenommen. Einige Spammer weichen daher auf Bot-Netze aus, um ihren Spam zu versenden.
Gegenmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen
Autorisierung
Damit der Benutzer nicht von unerwünschten Personen belästigt wird, bieten die meisten Instant Messenger die Möglichkeit, nur Nachrichten von genehmigten Personen zuzustellen. Auch Chaträume können so eingestellt werden, dass nur Mitglieder sich unterhalten dürfen.
Rückverfolgbarkeit
Da das Versenden unerwünschter Werbung in den meisten Ländern wie auch in Deutschland illegal ist, kann der Versender verklagt werden, wenn er rückverfolgbar ist. So lässt sich über die IP-Adresse des Versenders im E-Mail Header die Identität des Versenders herausfinden, wenn der Internetprovider die zugeteilte IP-Adresse mit Zuordnung des Kunden speichert.
Maßnahmen gegen E-Mail-Spam
Generell können an jeder Instanz, die Spam erzeugt oder transportiert, Maßnahmen ergriffen werden, die das Spam-Aufkommen verringern. Derzeit wird Spam hauptsächlich durch Spam-Filter bekämpft. Neuere Verfahren schlagen vor, Spam durch Korrekturen im Simple Mail Transfer Protocol (SMTP) oder im Domain Name System (DNS) zu bekämpfen. Vereinzelt finden sich auch Vorschläge, Spammern das Sammeln der Empfängeradressen zu erschweren, was aber aufgrund des existierenden Adresshandels nur das Sammeln von Adressen im Internet verhindert, nicht aber die Nutzung von aus anderen Quellen (zum Beispiel Preisausschreiben oder Online-Bestellungen) stammenden Adressen. Eine wirksame Methode stellt auch das sogenannte Greylisting dar. Hierbei kann Spam um etwa 95 % reduziert werden, der Nachteil liegt aber darin, dass eingehende Nachrichten nur mit Verzögerung eintreffen.
Verhindern, dass die eigene E-Mail-Adresse in die Adressliste von Spammern gerät
Wegwerf-E-Mail-Adressen und Alias-Adressen
Ist zur Anmeldung bei einem Dienst die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich, kann eine Wegwerf-E-Mail mit einem internen Zähler (zum Beispiel von Spamgourmet) und einer zeitlich beschränkten Gültigkeit oder auch eine Alias-Adresse verwendet werden, um die eigene Haupt-E-Mail-Adresse zu verbergen.
Verschleierung der E-Mail-Adresse
Da die meisten E-Mail-Adressen aus dem Internet von sogenannten Address-Harvestern automatisch aus den Newsgroups und Webseiten extrahiert werden, verspricht es einigen Erfolg, dort keine Adressen zu nennen oder die Adressen so zu verschleiern, dass sie von den Address-Harvestern nicht gefunden werden.
Dazu werden die Adressen so verändert, dass sie nur von Menschen, nicht aber von Maschinen verstanden werden. Beispielsweise wird statt Paul@example.org die Adresse PaulXYZ@example.org (entferne XYZ) angegeben. Einfache Robot-Programme erkennen die Manipulation nicht – die E-Mail-Adresse Paul@example.org bleibt UBE-frei.
Fälschungen im Domainteil einer E-Mail-Adresse (also hinter dem @-Zeichen) sind auch möglich. Um absichtlich, und für Postmaster leichter zu erkennen, eine ungültige Adresse zu verwenden, wurde die Top Level Domain (TLD) .invalid erfunden.
Häufig wird auch einfach eine Mitarbeiterliste geführt und oben auf der Seite ein Hinweis angebracht: die E-Mail-Adressen der jeweiligen Personen entsprechen dem Schema Vorname.Nachname@example.com.
Die häufig empfohlene Unicode-Kodierung der Zeichen in der Form a@b.c und auch das Ersetzen des @ durch (at), [at] oder ähnlichen stellt für Adresssammler kaum ein Hindernis dar, da beispielsweise der Kommandozeilen-fähige Browser Lynx die Adressen korrekt auslesen (lynx -dump <url> | grep @) bzw. nach verschiedenen Schreibweisen des @ suchen kann. Allerdings hilft es gegen viele einfach gestrickte Adress-Sammler.
Problematisch bei diesen Maßnahmen ist, dass viele Benutzer Mailprogramme verwenden, die ein einfaches Löschen von XYZ aus der Mailadresse nicht zulassen. Im Header von Usenet-Artikeln, das heißt in den Einstellungen des Newsreaders, verstößt diese Maßnahme gegen RFC 1036 und RFC 2822.
Zudem wird berechtigt die Ansicht vertreten, das Verfälschen von E-Mail-Adressen bekämpfe nicht die Ursachen von Spam, sondern treffe lediglich Anwender und unbeteiligte Dritte: Der antwortende Empfänger hat zusätzlichen Aufwand zum Ändern der Adresse, zudem können Dritte belästigt werden, wenn die manipulierte Adresse real existiert (aber einem Dritten gehört, nicht dem Absender).
Häufig wird auch eine Verschlüsselung mittels JavaScript vorgeschlagen. Um dies zu umgehen, muss der Harvester einen JavaScript-fähigen Browser integrieren. Dies schließt allerdings Nutzer von Browsern, die kein JavaScript unterstützen, oder mit deaktiviertem JavaScript aus. Hier ein Beispiel:
<a href="javascript:location='mailto:'+'info'+ /* Kommentar */ '@ex' + 'ample.org'">E-Mail senden</a>
Eine mit modernen Browsern wesentlich einfachere Verschlüsselung zumindest in Webseiten kann über CSS erfolgen, zum Beispiel in der Form:
mailname<span style="display:none;">-Entfernen Sie diesen Text-
</span>@<span style="display:inline;">example.com</span>
Die erzeugte Darstellung ist auch für Menschen ohne Browser mit CSS leicht lesbar, während Adresssammler bisher aus Effizienzgründen auf die Auswertung von CSS verzichten und daher nicht die korrekte Adresse herausfiltern.
Des Weiteren ist es möglich, die Mailadresse graphisch, zum Beispiel in Form eines Bildes zu speichern. Auch hier ist sie für die meisten Menschen lesbar, automatische Sammler dagegen lesen – bislang – noch keine Adressen aus Schrift in Bildern. Zu beachten ist dabei, dass Screenreader, wie sie zum Beispiel von Sehbehinderten verwendet werden, so dargestellte Adressen nicht lesen können (siehe dazu auch: Barrierefreies Internet).
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die teilweise größere Sicherheit oder Flexibilität als obige Lösungen bieten, sich jedoch aufgrund der technischen Voraussetzungen nur in Einzelfällen anwenden lassen. Beispiel: Hat man administrativen Zugriff auf den Mailserver und ist die Webseite dynamisch generierbar, kann man beim Aufruf der Website eine zufällige, nicht vorhersagbare E-Mail-Adresse generieren, zum Beispiel djfh7c36544563@example.com, und diese temporär im Mailserver als gültig eintragen. Nach einer vorgegebenen Zeit wird diese wieder automatisch aus dem Mailserver entfernt. Somit kann ein Besucher der Website über die barrierefrei angebotene E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen, eine spätere Zusendung von Spam wird jedoch scheitern, da die Adresse nicht mehr gültig ist.
Zugangskontrolle
Eine hohe Sicherheit bieten sogenannte Captchas, mittels derer Menschen von Maschinen unterschieden werden sollen. So wird vorgeschlagen, die E-Mail-Adresse in einem Bild anzugeben oder in einer Audio-Datei zu buchstabieren. Allerdings sind diese Lösungen weder besonders komfortabel noch barrierefrei. Auch bei einer Angabe als Audio-Datei und Bild sind sie zum Beispiel für Taubblinde unverständlich, und selbst für Sehende sind diese Bilder aufgrund von Sehfehlern oder Farbwahrnehmungsstörungen nicht immer lesbar.
Google bot mit Mailhide einen per reCAPTCHA geschützten Dienst zum Schützen der Mailadresse an. Zu einer zu schützenden Mailadresse wurde HTML-Code generiert, den der Benutzer auf einer Webseite einbinden kann. Um die Mailadresse zu sehen, mussten Webseiten-Besucher zwei reCAPTCHA-Aufgaben lösen. mailhide.io stellt heute eine vergleichbare Funktion zur Verfügung.
Als Alternative zu Captchas bieten sich unter anderem Honeypots und Zeitmessungen an, um Spam zu bekämpfen und trotzdem barrierefreie Angebote zu betreiben.
Im Usenet und auf Mailinglisten kann auch im From-Header eine nicht gelesene Müll-Adresse und im Reply-To die eigentliche Adresse eingetragen werden. Damit kommen Antworten an der korrekten Adresse an, die Täter scannen aber normalerweise nur die From-Adressen.
Auf Webseiten stellen Kontaktformulare (CGI oder PHP) eine Alternative zur Angabe der E-Mail-Adresse dar. Sie bieten dem Leser eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner, ohne dass eine E-Mail-Adresse angegeben und somit das Ernten der E-Mail-Adresse umgangen wird. Dies geschieht auf Kosten des Komforts, da der Sender nicht seine gewohnte Schreibumgebung verwenden kann (z. B. Tastaturkürzel, Textblöcke, Kopie an sich selbst oder andere Empfänger).
Nutzung von BCC
Um E-Mail-Adressen nicht unnötig zu verbreiten, kann es sinnvoll sein, E-Mails, die für eine geschlossene Gruppe von Empfängern bestimmt sind, an niemanden (Undisclosed recipients) oder an sich selbst zu adressieren und die eigentlichen Empfänger in das BCC-Feld zu setzen. Diese erhalten dann eine sogenannte Blindkopie (BCC, Blind Carbon Copy). Die Adressen im BCC-Feld werden den Empfängern nicht übermittelt.
Allerdings hat diese Methode auch Nachteile. Einige Spamfilter bewerten Mails, die den Empfänger per BCC erreichen, negativ, das heißt, sie sehen den Versand via Blind Carbon Copy als ein mögliches Kriterium für Spam. Wer regelmäßig Mails an einen großen Empfängerkreis schickt, sollte daher die Einrichtung einer Mailingliste erwägen.
Maßnahmen für Betreiber von Mailservern
Kann der einzelne Benutzer nur verhindern, dass er selbst UBE erhält, bietet sich für Administratoren von Mailservern die Möglichkeit, die Verbreitung von UBE einzuschränken. Dies beginnt bei der richtigen Konfiguration des Mailservers, der es nur autorisierten Benutzern gestatten sollte, E-Mails zu verschicken.
Auf der Gegenseite kann der Mailserver den Empfang von E-Mails, die von sogenannten Open Relays stammen, über die jeder unautorisiert Mails einliefern kann, ablehnen. Mehrere Organisationen, zum Beispiel die Open Relay Database, bieten Listen solcher fehlkonfigurierter Mailserver an (RBL), die der Serveradministrator zur Überprüfung nutzen kann. Da sich offene Relais immer seltener finden, ist eine mittlerweile weitaus effektivere Möglichkeit, das Anliefern durch Einwahlzugänge nur nach Authentifizierung zu gestatten. Auch hierfür gibt es öffentliche Datenbanken (DialUp Lists (DUL)).
Eine breite Unterstützung von SMTP-Message-Submission durch Mailserverbetreiber könnte mittelfristig helfen, die Verbreitung von Spam und Malware über Botnetze einzudämmen. Wenn die Mailprogramme der Endanwender ihre Mail ausschließlich über den Message-Submission-Port 587 einliefern dürfen, können die Betreiber von Mailservern (ISPs) die Einlieferung von Spam erheblich erschweren: Von extern via SMTP (TCP Port 25) eingehender Mail-Datenverkehr kann stark gefiltert werden, insbesondere kann Mail von Dial-Up-Netzen (vorwiegend von trojanisierten PCs) abgewiesen werden. Gegen den Spamversand von trojanisierten PCs selbst wird diese Maßnahme nur kurzfristig helfen, da die Botnetze bei Bedarf auch über Message-Submission versendet werden können. SMTP-Message-Submission wird bereits von vielen Mailserverbetreibern unterstützt.
Sogenannte Teergruben können das Abliefern von UBE nicht verhindern, bieten aber eine Gegenmaßnahme gegen den Versandmechanismus der Täter, indem sie mit äußerst langsamen Reaktionen eine UBE-versendende Gegenstelle bei der Arbeit aufhalten. Die Kommunikation zwischen dem empfangenden System und dem UBE-Sendesystem wird quasi zähflüssig wie Teer, anstatt nur Sekundenbruchteile dauert der Versandvorgang mehrere Minuten und macht es damit unmöglich, in kurzer Zeit sehr viele Spam-Mails auszuliefern.
Bei automatischen White/Blacklist-Filtern antwortet das Mailsystem des Empfängers zunächst allen unbekannten Versendern und fordert diese auf, sich beim Mailsystem zu registrieren. Durch eine Aktion (z. B. eine Zahl aus einem generierten Bild abschreiben) bestätigt der Sender, dass er ein Mensch ist und ernsthaftes Interesse hat. Wenn er korrekt antwortet, bekommt der Empfänger die bis dahin aufgehobene Mail zugesandt. Der Versender wird daraufhin in die Whitelist aufgenommen. Handelt es sich um Spam, kann der Absender nachträglich aus der Weißen Liste auf die Schwarze Liste verschoben werden.
Es gibt noch weitere Registrierungsmöglichkeiten im W/B-Filter-Verfahren, zum Beispiel über einen URL mit ID (Beispiel: http://www.example.com/mail.php?ID=20032311-021). Systeme der Art, die die Reaktion des Sendenden erfordert, werden auch als Challenge-Response-System bezeichnet. Viele Anwender und (vor allem) Administratoren sehen sie jedoch als kein zweckdienliches System zur UBE-Vermeidung an, und zwar aus folgenden Gründen:
- Die Absenderadresse einer UBE wird im günstigsten Fall mit einer ungültigen Adresse, im Normalfall mit der Adresse eines Unbeteiligten versehen. Im Falle einer ungültigen Adresse führt der Versuch der Zustellung der Challenge-Mail zu einem Bounce, damit also zu einer Ressourcenverschwendung. Ist die Adresse gültig, so wird dieser vom Challenge-Response-System belästigt, womit der Benutzer des Systems technisch selbst zum Täter wird (kollateraler Spam).
- Versendet der Benutzer eines Challenge-Response-Systems selbst eine Mail an ein Challenge-Response-System (z. B. eine Mailingliste mit Confirmed Opt-in), kommt es zu dem Effekt, dass beide Systeme jeweils auf die Antwort des anderen Systems warten (die Mailliste auf die explizite Bestätigung, dass die E-Mail-Adresse in die Liste aufgenommen werden soll, das System des Benutzers, dass sich die Mailliste als regulärer Benutzer authentifiziert). Die Aufnahme eines solchen Benutzers erfolgt dann meist durch manuelles Bearbeiten des Maillistenbetreibers, was für diese einen entsprechenden Mehraufwand bei der Administration zur Folge hat.
- Ein Benutzer eines CR-Systems, der an einer Mailliste teilnimmt, verursacht im Allgemeinen eine Vielzahl von Challenge-Mails, da die Absenderadresse bei Mails an die Mailliste im Allgemeinen nicht verändert wird. Dies hat zur Folge, dass sich jeder Maillistenbeteiligte bei jedem einzelnen Benutzer eines solchen Systems authentifizieren muss, damit dieser die jeweilige Mail von der Mailliste erhalten kann. Da dies ab einer gewissen Anzahl von Benutzern von CR-Systemen innerhalb einer Mailliste die Akzeptanzschwelle vieler Benutzer überschreitet, führt dies meist dazu, dass sich die Benutzer solcher Systeme früher oder später aus den Diskussionen ausschließen.
Schwarze und graue Listen (RBL und Greylisting)
RBL-Server sind Server, auf denen die Adressen bekannter Spamversender in Echtzeit gesammelt werden. Der Server für eingehende Mail kann diese Server anfragen, bevor er eine Mail annimmt. Wenn sich der Absender in einem IP-Bereich befindet, aus dem häufig Spam versendet wird, wird die Annahme verweigert. Dies geschieht oft unabhängig davon, ob von der speziellen Absenderadresse tatsächlich Spam versendet oder versandt wurde. Ein bekannter, frei zugänglicher RBL-Server ist www.spamhaus.org.
Graue Listen nutzen die Tatsache aus, dass Spamschleudern häufig das Mailprotokoll nicht korrekt einhalten. Wenn eine Mail eingeht, wird die Annahme zunächst mit einer vorgetäuschten Fehlermeldung verweigert und die Absenderadresse kommt vorübergehend auf eine graue Liste. Wenn der Absender nach einer bestimmten Zeit die Sendung wiederholt, gilt er als konform und wird von der grauen Liste entfernt; anderenfalls wird er ignoriert. Auf Wunsch kann ein einmal als konform erkannter Absender in eine weiße Liste eingetragen werden und wird in Zukunft direkt akzeptiert. Es kann allerdings auch passieren, dass seriöse Absender bei diesem Verfahren durchfallen, wenn deren Mailserver falsch konfiguriert sind.
Spamfilter
Inzwischen gibt es eine Vielzahl verschiedener Spamfilter-Techniken zur automatischen Erkennung und Entfernung von Spam im Postfach. Einige E-Mail-Programme wie z. B. der Mozilla Thunderbird oder Microsoft Outlook haben integrierte Spamfilter, die Werbemails von vornherein aussortieren.
Allerdings leiden die Filter unter ihren Fehlerraten: So werden häufig Spam-Mails nicht zuverlässig erkannt und gelangen trotzdem in den Posteingang, man spricht von false negatives. Auch der umgekehrte Fehler ist möglich: Erwünschte Mails können durch zu strenge Filter als Spam eingestuft werden (sogenannte false positives) und erreichen so den Empfänger unter Umständen nicht oder nur verzögert.
Lediglich gut konfigurierte Spamfilter, die individuell auf den Benutzer oder eine Benutzergruppe zugeschnitten sind, haben hohe Erfolgsquoten. In solchen Fällen lassen sich false positives fast vollständig ausschließen und false negatives auf 10 % bis unter 1 % drücken. Allerdings ist der Einmalaufwand dafür hoch und erfordert eine gewisse Erfahrung. Zudem muss der Filter ständig durch immer neue und verbesserte Methoden an die immer neuen Methoden der Spammer angepasst werden.
Filter haben das Manko, dass durch die besprochenen Fehlerraten (die immer vorhanden sind) der Benutzer die E-Mails, die herausgefiltert wurden, im Zweifelsfall noch einmal kontrollieren muss und sich damit der eigentliche Zweck des Filters darauf beschränkt, eine Vorauswahl für den Benutzer darzustellen. Umgekehrt muss dem Empfänger klar sein, dass auch die manuelle Filterung von E-Mails ein erhebliches Potenzial für false positives aufweist. Es kann – speziell bei hohem E-Mail-Aufkommen – effizienter sein, sich auf einen guten Spamfilter zu verlassen, als von Hand zu filtern.
Rechtlich ist das Filtern unter bestimmten Umständen kritisch: Filtert der Provider oder Arbeitgeber ohne Einwilligung des Empfängers, ist dies nach verbreiteter Rechtsprechung ein Straftatbestand (siehe dazu unten die rechtswissenschaftliche Literatur). Dieses Problem lässt sich in gewissen Grenzen umgehen, indem als Spam erkannte E-Mails bereits beim Empfang abgewiesen werden. Die E-Mail gilt dann nach überwiegender Auffassung als nicht zugestellt, der Absender bekommt eine Unzustellbarkeitsnachricht und kann somit das Problem beheben, umgehen oder den Empfänger auf andere Weise kontaktieren.
Beschwerden/Rechtsweg
Wenn die direkte Beschwerde beim Spammer nichts bewirkt, so kann man sich beim Provider des Spammers beschweren. Sollte auch danach die gewünschte Wirkung ausbleiben, bleibt nur der Rechtsweg: Durch die entstehenden Verfahrenskosten und zu zahlenden Ordnungsgelder kann der Versand von Spam möglicherweise langfristig teuer werden. Allerdings verursacht dieser Weg bei manueller Bekämpfung sehr viel Arbeit.
Weniger Arbeit hat man, wenn man die Beschwerden so gut es geht automatisiert, um möglichst viele pro Tag zu bearbeiten. Kritiker (halb-)automatisierter Spam-Reports weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass automatisierte oder über entsprechende Dienstleister/Software erzeugte Beschwerden nicht nur oft fehlerhaft sind und daher nicht selten Unbeteiligte treffen, sondern von den Beschwerde-Bearbeitern vieler Provider auch pauschal gelöscht werden. Der Provider kann solche Meldungen auch als Spam einstufen, wenn ihn zu viele von einem Absender erreichen.
Die sinnvollere Alternative kann daher eine von Hand geschriebene Beschwerde sein, die sich auf mehrere zeitnah empfangene Spamsendungen aus gleicher Quelle bezieht.
Zu analysieren ist der Header der E-Mail, der von vielen Mail-Clients nicht automatisch angezeigt wird. Darin ist alles leicht zu fälschen außer den IP-Adressen der MTAs (Mailserver), die die E-Mail transportiert haben. Diese stehen in Headerzeilen, die mit dem Schlüsselwort Received anfangen. Zu welchem Provider die IP-Adresse gehört, kann man mit dem Unix-Befehl whois und dem Whois-Server der zuständigen Registry ermitteln.
Das Format, mit dem die einzelnen Whois-Server antworten, ist nicht einheitlich. Da jeder selber eigene Server aufsetzen kann, können Provider und Täter identisch sein.
Die meisten Provider haben eine eigene Beschwerde-Adresse, die jedoch nicht immer im Whois-Server eingetragen ist. Um zu ermitteln, welches die richtige Beschwerde-Adresse zu einer bestimmten Domain ist, kann man Abuse.net nutzen und dort beim Provider nachsehen.
Möglichkeiten zur Automatisierung dieses Ermittlungs- und Beschwerdeprozesses bieten Dienstleister wie beispielsweise SpamCop.
Internet-Beschwerdestelle
Seit dem 1. Januar 2007 nimmt die Internet-Beschwerdestelle des Bündnispartners eco-Verband Spam-Beschwerden an, und für Rechtsberatungen zum Thema Spam stehen seitdem die Verbraucherzentralen zur Verfügung.
Bis zum 31. Dezember 2006 hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (im Folgenden VZBV abgekürzt) in einem Versuchsprojekt um die Verfolgung und Ahndung unerwünschter E-Mails gekümmert. Am 1. Juli 2005 hatte das vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ein mittlerweile wieder eingestelltes Projekt einer Beschwerdestelle zur Bekämpfung von Spam gestartet. Unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de konnten Verbraucher dem VZBV per Mail unerwünscht eingetroffenen Spam übermitteln. Der VZBV überprüfte diese Fälle und ging in geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vor. Der VZBV arbeitete hierzu mit anderen Verbraucherzentralen auf der ganzen Welt zusammen. Er hatte sich zum Ziel gesetzt, Spam mit allen juristischen Mitteln unprofitabel zu machen. Der Service war kostenlos und war nur für Privatpersonen gedacht. Eine Registrierung war nicht nötig.
Die Sache zeigte Wirkung. Besonders Spammer aus Deutschland und dem Rechtsgebiet der EU konnten sich nicht mehr in der scheinbaren Anonymität des WWW verstecken. Doch auch international wurde der VZBV dank mehreren Kooperationen tätig. Der Vorteil gegenüber Spam-Filtern lag hierbei darin, dass die Versender von Spam belangt werden, Spammen illegalisiert wird und somit langfristig das Versenden von Spam zurückging. Der Nachteil war der, dass die Spam-Mails vorerst weiter im Postfach landeten und das Weiterleiten inklusive des erweiterten Headers zeitaufwendig war.
eBay/PayPal
Auch eBay oder PayPal verfolgen – natürlich primär im eigenen Interesse – Spam-Versender. Diese werden auf Unterlassung verklagt, mit dem Ziel, dass es keine Spam-Mails über die Firma mehr gibt. eBay und PayPal gehen jedem Hinweis nach und verfolgen die Versender von Spam-Mails weltweit. Dazu muss man nur Spam-Mails, die sich für eBay bzw. PayPal ausgeben bzw. darauf berufen, mit dem erweiterten Header an folgende Adresse weiterleiten: spoof@ebay.de oder spoof@paypal.de. Man erhält dann eine Antwort, ob die Mail echt war oder nicht, sowie allgemeine Informationen zum Thema.
Mimikry
Neben technischen Möglichkeiten gibt es noch weitere Methoden, den Täter an der Ausführung seiner Geschäfte zu hindern. So können Empfänger von UCE z. B. zum Schein mit falschen persönlichen Daten auf die angebotenen Geschäfte eingehen. Dies bewirkt beim Händler, dem der Täter zuarbeitet, eine Flut von Fehlern bei Bestellungen von Kunden, die vom Täter angeworben wurden. Das führt möglicherweise sogar zur Beendigung des Geschäftsverhältnisses. Dieses Vorgehen lässt sich automatisieren (beispielsweise mit Proxys), ist rechtlich aber höchst fraglich. Absendern von Phishing-E-Mails kann man auch die Arbeit erschweren, indem man falsche Bankkontodaten eingibt.
Absender von Nigeria-Connection-Mails (Vorschussbetrüger) kann man einfach durch Antworten und das Führen zielloser Diskussionen beschäftigen, das sogenannte Scambaiting. Dies bindet beim Täter Zeit, ist aber unter Umständen gefährlich, da man Kriminelle stört, die in der Regel über Verbindungen nach Europa und Nordamerika verfügen. Scambaiting sollte nur von erfahrenen Personen oder unter ihrer Anleitung durchgeführt werden, um die Übermittlung von Daten, die zur Identifizierung führen können, zu vermeiden. Hierzu zählen insbesondere persönliche Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung, aber auch eigene Bilder, Nicknames in Foren und Chats, IP- oder E-Mail-Adressen und Telefonnummern.
SpamMatters
Australien hat eine sehr komfortable und effektive Methode zur Bekämpfung entwickelt. Den Australiern wird das kostenlose Programm SpamMatters zur Verfügung gestellt, welches die vom Benutzer als Spam gekennzeichneten E-Mails an die australische Telekommunikationsbehörde ACMA übermittelt. Diese identifiziert den Spammer und informiert die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Rechtslage
Rechtslage in Deutschland
Eine Haftungsfrage für den Versand von E-Mail-Würmern und Trojanern, die den größten Anteil an der UBE nach UCE ausmachen dürften, ist in Deutschland noch umstritten. Unter sehr eingeschränkten Bedingungen sehen einige Autoren zumindest Unternehmen als haftbar an, für Privatpersonen verneint die Literatur überwiegend eine Haftungsverpflichtung. Ein Unterlassungsanspruch gegen versehentliche Wurmversender wurde bislang noch nicht durchgesetzt. Strafrechtlich ist das Erstellen und Verbreiten von Würmern, Viren und Trojanern als Computersabotage relevant. Im Jahr 2005 wurde in Deutschland deswegen ein Schüler als Autor von Netsky und Sasser zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es ist dabei unerheblich, ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail.
Wettbewerbsrecht
Nach ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte und mittlerweile auch des BGH (BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 81/01) zum alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails nach den gleichen Grundsätzen sitten- und damit wettbewerbswidrig, die schon auf die Werbung per Telex, Telefax und Telefon angenommen wurden.
Demzufolge ist es dem Empfänger nicht zuzumuten, Werbung zu tolerieren, in deren Empfang er nicht eingewilligt hat, wenn dadurch auf Seiten des Empfängers Kosten und/oder eine sonstige Störung entstehen.
Das neue UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat. Unterlassungsansprüche aus dem UWG stehen allerdings nur Wettbewerbern des Spammers zu, auch wenn der Begriff Wettbewerber weit ausgelegt wird. Dafür wirkt ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den gesamten geschäftlichen Verkehr. Der Spammer darf also auch keinem Dritten mehr unerwünschte Werbung zusenden. Würde er dabei erwischt, droht ihm die Zahlung eines Ordnungsgeldes an die Staatskasse oder sogar Ordnungshaft. Tatsächlich wurden schon Ordnungsgelder gegen Spammer verhängt, wenn sie gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen haben.
Haftungsrecht
Weniger umfassend, dafür individuell schützend und ohne Wettbewerber-Position lässt sich auch aus dem allgemeinen Haftungsrecht ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Spammer herleiten. Er konstruiert sich, wie jeder Unterlassungsanspruch in diesem Bereich, aus den §§ 1004 analog und 823 Abs. 1 BGB.
Für Privatanwender wird dann auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus dem Grundgesetz herleitet, rekurriert, der geschäftliche Anwender sieht einen ebenfalls grundrechtlich geschützten Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Beides sind sonstige Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.
Strafrecht
Vermehrt wird in letzter Zeit auch diskutiert, den Absender von unerwünschter Werbe-E-Mail strafrechtlich zu verfolgen. Einen Ansatz lieferte dazu die Dissertation Zur strafrechtlichen Bewältigung des Spamming von Thomas Frank. Eine Zusammenfassung davon war in Computer und Recht 2/2004, S. 123ff. abgedruckt. Allerdings ist die Rechtsprechung dazu noch uneinheitlich, insbesondere sehen die Staatsanwaltschaften derzeit noch keinen Handlungsbedarf, da es die Gesetzeslage der Staatsanwaltschaft nicht erlaubt, strafrechtlich ohne Gesetz gegen Spam vorzugehen.
Das seit 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz verbietet in § 6 Abs. 2 das Verschleiern oder Verheimlichen des Absenders und des kommerziellen Charakters der Nachricht. Der Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
Anti-Spam-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hatte am 17. Februar 2005 in erster Lesung den Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes beraten. Das Anti-Spam-Gesetz soll das Teledienstegesetz um folgende Regelung erweitern:
„Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post (E-Mail) versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt insbesondere dann vor, wenn die Kopf- oder Betreffzeile absichtlich so gestaltet ist, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.“
Ein Verstoß gegen diese Regelung soll als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Regelung würde allerdings nur die Irreführung über Absender und Inhalt der Mail verbieten, nicht aber das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails selbst.
Das Gesetz wurde in der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr verabschiedet und konnte in der 16. Legislaturperiode als eigenständiges Gesetz nicht in Kraft treten. Stattdessen wurde eine ähnliche Regelung im neuen Telemediengesetz als § 6 Abs. 2 eingeführt, vgl. den vorangehenden Abschnitt Strafrecht.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt Verbraucher seit 2004 aber auch unabhängig umfassend vor Belästigung durch unerwünschte Werbung. und wird in Ratgebern zum rechtskonformen E-Mail-Versand als Bezug genannt.
Aktuelles und Ausblick
Im Kampf um/gegen UBE wird von beiden Seiten ein immer größer werdender Aufwand getrieben. Das UBE-Aufkommen stieg in den letzten Jahren exponentiell an. Im Jahr 2003 überstieg das UBE-Aufkommen erstmals die Menge der regulären Mails, so eine Meldung von www.spamhaus.org Ende des Jahres.
Im November 2008 wurde der kalifornische Webhosting-Provider McColo vom Netz getrennt, dessen Hosting-Angebote von Kriminellen zum Steuern von Bot-Netzen missbraucht worden waren. Daraufhin sank das weltweite Spam-Aufkommen auf ein Drittel bis ein Viertel.
Verstärkter Aufwand für Gegenmaßnahmen – auf beiden Seiten
Im Folgenden werden die bekanntesten Maßnahmen gegen UBE und die daraus erfolgten Reaktionen der Spammer gegen neue Filter- und andere Techniken zu dessen Vermeidung beschrieben. Dies zeigt deutlich den erhöhten Aufwand auf beiden Seiten.
Die Überprüfung der Gültigkeit von Absenderadressen führte zur Verwendung gültiger Adressen. Dies hatte den Effekt, dass Unschuldige mit Tausenden bis zu Millionen von Bounces überschüttet wurden.
Die Einführung von Filtern, die Mails auf bestimmte Begriffe überprüften, führte zu Mails, die absichtliche Schreibfehler enthielten (beispielsweise V1a9ra statt Viagra) oder durch ungültiges HTML (das von HTML-darstellenden Mailreadern ignoriert wird) den wahren Inhalt verschleierten.
Den immer besser werdenden Textfiltern gegen Spam wird dadurch entkommen, dass Werbe-Spam in Form von GIF-Bildern verschickt wird und so nicht einfach gefiltert werden kann. Zusätzlich werden diese Bilder durch einfache Algorithmen leicht von Exemplar zu Exemplar modifiziert, ohne ihre Lesbarkeit einzuschränken. Dadurch sind sie noch schwerer per Filter aufzuspüren. Statt Bildern kommen auch PDF-Anhänge vor.
Das Sperren bekannter offener Relays und bekannter UBE-versendender Server führte zur Verbreitung von Trojanischen Pferden, die die Rechner von regulären Benutzern als UBE-Versender umfunktionierten.
Das Einführen von zentralen Listen, die Informationen über offene Relays und Anderes verbreiteten und immer öfter von Mailbetreibern genutzt werden, führte zu DoS-Angriffen gegenüber den Betreibern der jeweiligen Liste und deren ISPs.
Es wird vermutet, dass das 2003 vermehrte Aufkommen von Würmern auf die Verbreitung und Durchsetzung von statistischen Analysetools (z. B. Bayes-Filtern) zurückzuführen ist.
Einige Provider gehen dazu über, den Port 25 zu überwachen oder ganz zu sperren, um eventuell vorhandenen Viren die Möglichkeit zu nehmen, auf diesem Port E-Mails zu verschicken.
Neue Lösungsansätze: Ablösung von SMTP durch neue Mail-Übertragungsmethoden
Die Verwendung neuer Übertragungsmethoden von Mail, die eine Authentifizierung der beteiligten Mailserver erlauben, sollen das bisherige System (SMTP) ablösen.
Erstellt wird ein neuer Standard von Seiten der IETF, gleichzeitig arbeiten große Mailanbieter an eigenen Lösungen. Das Sender Policy Framework (SPF) ist ein Konzept, das das Fälschen von E-Mail-Absenderadressen erschwert und auf einem zusätzlichen DNS-TXT-Eintrag basiert. Es werden bereits Patches für viele populäre sogenannte MTAs (Mail Transfer Agents) angeboten. Allerdings werden durch dieses Verfahren Mailweiterleitungen erschwert.
Ein weiterer Ansatz ist die Einführung von virtuellen Briefmarken, den beispielsweise Hashcash verfolgt. Dabei muss der Versender pro abgeschickter E-Mail einige Sekunden Rechenzeit investieren, um eine solche virtuelle Briefmarke, die nur für begrenzten Zeitraum und für eine bestimmte Empfängeradresse gültig ist, zu erstellen. Auf der Empfängerseite werden dann E-Mails von unbekannten Absendern von einem Filterprogramm wie SpamAssassin nur dann akzeptiert, wenn sie mit gültigen Briefmarken versehen sind. Das hat zur Folge, dass das massenhafte Versenden von E-Mails erheblichen Mehraufwand bedeuten würde, während der gelegentliche Versender kaum beeinträchtigt ist. Ein Vorteil dieser Methode ist, dass das Überprüfen der Gültigkeit einer virtuellen Briefmarke mit (im Vergleich zum Erzeugen der Briefmarke) sehr wenig Rechenaufwand geschehen kann. Ein Schwachpunkt ist, dass Täter ohnehin nicht mehr ihre eigenen Rechner benutzen und daher auch mehr Rechenleistung zur Verfügung haben.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Spam