FINANZAGENTEN
FINANZAGENTEN: VORSICHT VOR SCHNELLEM, LEICHT VERDIENTEM GELD
„Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“ -
Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen nachdrücklich vor dubiosen Stellenangeboten und Nebenverdienstmöglichkeiten, in denen unbekannte Unternehmen nach so genannten Finanzagenten suchen.
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Betrugsmasche hereinfallen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Die Finanzagenten werden dabei nicht nur um ihr eigenes Geld gebracht, ihnen droht auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Ziel der Betrüger ist es, ahnungslose Kontoinhaber für eine Tätigkeit als so genannte Finanzagenten zu gewinnen (weitere Bezeichnungen für angebotene Stellen: „Financial Agent“, „Finanzmanager“, „Escrow Agent“, „Treuhandagent“, „Lieferungsmanager“, „Finanztransaktionsmanager“, „Projekt Koordinator“, „Prozessmanager“, „Regional Manager für Zahlungsbearbeitung“).
Der Finanzagent muss nur das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen. Darüber soll der Finanzagent dann Geldbeträge, die Dritte auf sein Konto überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z.B. Western Union) an eine im Ausland befindliche Person transferieren. Als Belohnung winkt eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf.
Es kommt auch immer häufiger vor, dass Gelder in Kryptowerte umgewandelt werden sollen und die Finanzagenten dazu gebracht werden, neben ihren eigenen Konten auch Kryptoaccounts auf ihren Namen zu verwenden.
HERKUNFT DER GELDER
Die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder stammen von Personen, die selbst Opfer u.a. betrügerischer Machenschaften geworden sind. Dies führt dazu, dass die ursprüngliche Überweisung von diesen Opfern widerrufen wird. Weil aber der Finanzagent seinerseits die Geldbeträge weiter überwiesen hat, bleibt er auf dem dadurch entstehenden Schaden sitzen. Die Betrugshandlungen resultieren hauptsächlich entweder
WIE WERBEN DIE BETRÜGER IHRE OPFER AN?
Durch die Medienberichterstattung, die Warnhinweise von Polizei und Banken sowie die mittlerweile erfolgten Verurteilungen von Finanzagenten haben die Kriminellen Schwierigkeiten, eine angemessene Anzahl von Finanzagenten zu rekrutieren.
Daher greifen die Täter ständig zu neuen Methoden. Die Finanztransaktionen verlaufen dabei fast immer nach dem gleichen Grundmuster, allerdings variieren die Legenden zu ihrer Begründung:
ANGEBLICH IRRTÜMLICH AUF PRIVATKONTEN ÜBERWIESENE BETRÄGE
Die Kriminellen überweisen Geldbeträge, die sie ergaunert haben, an einen Kontoinhaber, der dadurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften eingebunden wird. Dieser Betrag wird von den Tätern unter einem Vorwand (z.B. Geld wurde irrtümlich auf falsches Konto überwiesen, sei aber für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der als Finanzagent missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll allerdings nicht auf das Ursprungskonto gehen, sondern auf ein anderes Konto, oftmals im Ausland, transferiert werden. Dort verliert sich die Spur.
VORTÄUSCHEN EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Eine Firma sucht per Internetauftritt „Repräsentanten und Manager“ für „Zahlungsbearbeitung“ und/oder „Warenverkehr“. Interessenten werden gebeten, sich per E-
Eine Variante besteht darin, dass der „Arbeitnehmer“ von den eingegangenen Geldbeträgen an entsprechenden Verkaufsstellen so genannte „Vouchers“ kaufen soll. Dabei handelt es sich um PIN-
Im Rahmen von anderen Jobangeboten sollen die Angeworbenen, z.B. als App-
KONTOERÖFFNUNG DURCH FINANZAGENTEN FÜR ANGEBLICHEN INTERNETVERSANDHANDEL
Getarnt als Nebenjob, auf den man sich aufgrund einer Internetstellenanzeige bewerben konnte, sollen Interessenten ein Konto eröffnen. Dann müssen sie nichts weiter tun als die Kontodaten an die Nebenjobfirma weiterleiten und eingehende Gelder weiter transferieren. Diese Konten der als Finanzagenten angeworbenen Personen werden als Empfängerkonten für betrügerische Online-
VORTÄUSCHUNG VON PARTNERSUCHE
Auf Dating-
„WARENAGENTEN“
Personen werden über das Internet geworben, ihr Konto für die Überweisung von Geldbeträgen zur Verfügung zu stellen, mit denen sie hochwertige Waren (z.B. TV, Computer, Handys) kaufen und an bestimmte Adressen, die ihnen mitgeteilt werden, gegen Provision weiter verschicken sollen. Bei den überwiesenen Beträgen handelt es sich allerdings um Gelder aus kriminellen Taten.
PERSÖNLICHE KONTAKTAUFNAHME
Während bei den bisher geschilderten Anwerbungspraktiken die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde per E-
Insbesondere Personen mit Migrationshintergrund werden von Landsleuten angesprochen und gebeten, ihr Konto für den Transfer von Geldern -
Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!
STRAFRECHTLICHE KONSEQUENZEN
Was Finanzagenten oft nicht ahnen: Statt vermeintlich lukrativer Geschäfte drohen Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB) und Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Daneben erwartet sie ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte. Außerdem kündigen Banken regelmäßig das Konto eines Finanzagenten.
Dem Finanzagenten droht ein Strafverfahren wegen Geldwäsche. Indem er sein Konto zur Verfügung stellt und die eingegangenen inkriminierten Gelder schnell weiter transferiert, hilft der Finanzagent dabei, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern. Damit macht er sich zumindest der leichtfertigen Geldwäsche schuldig (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe).
VERWALTUNGSRECHTLICHE KONSEQUENZEN
Da Finanzagenten für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie gewerbsmäßig ein Finanztransfergeschäft. Sie erbringen damit Finanzdienstleistungen, für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist. Liegt diese nicht vor, kann die BaFin gegen Finanzagenten wegen unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen ein Verwaltungsverfahren einleiten. Der Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
ZIVILRECHTLICHE KONSEQUENZEN
Ferner können die Opfer, von denen die überwiesenen Gelder stammen, zivilrechtlich gegen die Finanzagenten vorgehen und eine Rückzahlung einfordern.
Quelle: https://www.polizei-